Aus Sicht der FDP ist unbestritten, dass die Stadt Zürich zur Leistung von humanitärer Hilfe berechtigt ist. Die Beiträge müssen jedoch an anerkannte unparteiische, unabhängige und neutrale Organisationen geleistet werden, was in Bezug auf die Zahlungen an Terre des Hommes und Médecins du Monde der Fall ist. Demgegenüber ist die Unterstützung der UNRWA eine unzulässige Einmischung in die schweizerische Aussenpolitik.
Die fadenscheinige Begründung im stadträtlichen Beschluss, ebenso wie die überstürzte Auszahlung des Betrags von 380 000 Franken an die UNRWA, bestärkten uns in der Überzeugung, dass hier eine klare Verletzung von Bundesrecht und auch von kommunalem Recht vorliegt.